Überbrückungshilfe III – und wie sie Unternehmen stark aus der Krise hervorgehen lässt
Die Pandemie zwingt Unternehmen dazu, sich neu zu organisieren, um die täglichen Aufgaben zu bewältigen. In digitale Infrastrukturen zu investieren, ist wichtiger denn je, um Termine, Absprachen und den Kundenkontakt sicherzustellen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Überbrückungshilfe III und entsprechende Förderprogramme gezielt nutzen, um stark aus der Krise hervorzugehen.
Nutzen Sie steueroptimierte Investitionen und Förderprogramme
Viele Unternehmen benötigen Digitalisierungskonzepte inklusive Programmierung jetzt sofort. Solche Investitionen, die zwischen März 2020 und Juni 2021 anfallen, werden einmalig mit bis zu 20.000 Euro gefördert. Das können beispielsweise der Aufbau eines Onlineshops, die Konzeption und Erstellung von Webseiten und Apps sowie die SEO-Optimierung, Social Media Kampagnen und natürlich auch die Anschaffung von Hardware für Angestellte sein. Soweit November-/Dezemberhilfe beantragt wurde, sind Aufwendungen in diesen Monaten kritisch zu sehen, da diese Auszahlungen einen pauschalen Aufwandsersatz darstellen sollen (siehe 2.1 FAQ „einmalige Kostenpauschale“). Wichtig: Investitionen heißt grundsätzlich, es wird ein Wirtschaftsgut erworben oder hergestellt. Laufende Werbemaßnahmen oder laufende Digitalisierungsmaßnahmen, bei denen kein Wirtschaftsgut entsteht oder erworben wird, sind hier im Zweifel nicht berücksichtigungsfähig.
Förderprogramme zu Beratungsleistungen im Überblick
Konzepte für Digitalisierungsprojekte entwickeln sich nicht von allein und lassen sich ohne entsprechende Beratung kaum erstellen. Und genau dafür gibt es passende Fördermöglichkeiten: um sich beraten zu lassen, wie beispielsweise die Website auf den neusten Stand der Technik gebracht oder eine Werbe-Strategie entwickelt werden kann. Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen können eine Reihe an Förderungen beantragen:
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde das Programm zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgelegt.
Damit können sich Betriebe Beratungen zu folgenden Schwerpunkten fördern lassen:
- allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- spezielle Beratungen, etwa zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung oder zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
- Unternehmenssicherungsberatungen für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Erstattung von Marketing- und Werbekosten als Rettungsanker
„Wenn Sie einen Dollar in Ihr Unternehmen stecken wollen, so müssen Sie einen weiteren bereithalten, um das bekannt zu machen“, wusste schon Henry Ford. Mit der neuen Überbrückungshilfe III erhalten Sie nun auch erstmals die Erstattung von Ausgaben, die für Marketing und Werbung anfallen. Das heißt, Marketing- und Werbekosten sind bis zur Höhe der Kosten im Jahr 2019 erstattungsfähig. Die Kosten für den Steuerberater, die bei der Beantragung der Überbrückungshilfe III anfallen, werden Ihnen im Übrigen ebenfalls erstattet. Es ist ein hochkomplexes, sich wandelndes Thema, zu dem knapp alle zwei Wochen geänderte Anwendungsvorschriften eingehen. Deshalb sollten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten.
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet mit der sogenannten „Mittelstandsrichtlinie“ KMU die Möglichkeit, sich bestimmte Leistungen wie Strategieentwicklung, Markenkonzeption, Corporate Design, Screendesign sowie die Konzeption digitaler Angebote wie Webseiten oder Apps und vieles mehr fördern zu lassen. Je nach Förderprogramm der Richtlinie können Betriebe bis zu 10.000 Euro für Beratungsleistungen und bis zu 50.000 Euro im Bereich E-Business in einem Förderzeitraum von 12 beziehungsweise 36 Monaten erhalten. Beachten Sie hierbei: Soweit hier weitere Förderungen für ÜH III berücksichtigungsfähige Kosten erlangt werden, ist die ÜH III zu kürzen. Es kommt zu keiner doppelten Bezuschussung.
Individuelle Beratung als Schlüssel zum Erfolg
Die Veränderungen, die diese Krise für alle bringt, müssen bewältigt werden. Egal, ob es um Themen wie Strategie, Recruiting oder um Beratung zu Konzeption und Marketing geht: Jetzt ist die Zeit, sich diesen zu widmen.
Haben Sie Fragen zur Konzeption und Erstellung von Webseiten, zu Social-Media-Kampagnen oder allgemein rund um das Thema Digitalisierung? Fragen Sie uns! Wir unterstützen und beraten Sie bei der Entwicklung passender Konzepte sowie bei deren Umsetzung.
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